Guthabenzinsen auch beim Guthabenkonto

GuthabenzinsenEine Vielzahl an Konten kosten in aller Regel nur Gebühren, welche Sie als Kunde fortlaufend zahlen müssen. Allerdings gibt es auch wenige Banken, die ihre Guthabenkonten mit äußerst attraktiven Guthabenzinsen anbieten und somit ihre Kunden für das Sparen belohnen.

Kleiner Zinssatz mit großer Wirkung

Somit können auch Besitzer von einem Guthabenkonto ohne Schufa auf lange Sicht von einem Zinsenzinseffekt profitieren, der ihr Geld ein wenig vermehrt. Diese Zinssätze befinden sich sehr oft in einem sehr geringen Prozentbereich. Da die Zinsen, die Ihnen heute gutgeschrieben werden bei der nächsten Zinsausschüttung erneut mitverzinst werden, können Sie trotzdem davon profitieren. Ihr Vermögen wächst zwar langsam, dafür aber stetig an.

Zur Sicherung der Einlagen

Sind Sie schon im Besitz eines Kontos, dann rückt die Überprüfung seitens der Schufa in den Hintergrund. Bei deutschen Banken können Sie sich sicher sein, dass Ihr Geld abgesichert ist. Das ist gerade in der heutigen Zeit von großer Bedeutsamkeit, wo man sehr von sehr vielen Banken hört, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Deutsche Banken verfügen über praktische Schutzmechanismen, die dafür garantieren, dass im Ernstfall die Gelder der einzelnen Kunden stets verfügbar sind. Eine besonders wichtige Garantie bilden hierbei die Einlagensicherungsfonds. Dabei handelt es sich um Zusammenschlüsse von einzelnen Banken, die gegenseitig dafür garantieren, dass im Falle von Insolvenzen andere Banken in diesem Verbund für die Kundengelder aufkommen. Somit werden Sie zu 100 Prozent bis zu einem Betrag von 100.000 Euro abgesichert sein.

Guthabenkonto als Pfändungsschutzkonto

Ein großer Vorteil von einem Guthabenkonto ist die Auslegung als Pfändungsschutzkonto. Auf diesem P-Konto wird dann automatisch ein Betrag eingerichtet, der nicht gepfändet werden kann. Mit dem Pfändungsschutzkonto können sich Verbraucher im Wesentlichen davor schützen, unter das Existenzminimum beim Begleichen von eventuellen Schulden zu rutschen. Das Guthabenkonto als P-Konto trägt dazu bei, dass die Einrichtung eines Pfändungsfreibetrags vereinfacht wird. Der Pfändungsschutz wird automatischen jeden Monat aktiviert, geführt werden darf das P-Konto allerdings immer nur von einer Person, nicht wie beispielsweise beim Girokonto, von Ehepaaren.

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Monatlicher Grundfreibetrag nicht pfändbar

Je Monat steht Ihnen damit ein Grundfreibetrag von 1028,89 Euro zur Verfügung, welcher nicht gepfändet werden kann. Dieser Betrag muss auch nicht vom Konto abgehoben werden, sondern kann beruhigt auf dem Konto verbleiben und über den gesamten Monat verteilt für die laufenden Ausgaben verbraucht werden. Haben Sie diesen Betrag in einem Monat einmal nicht komplett ausgegeben, besteht zudem die Möglichkeit, den Restbetrag zu sparen und auf den kommenden Monat zu übertragen.

Bei dem P-Konto spielt es keine entscheidende Rolle, aus welcher Art das Einkommen stammt. Somit können auch Selbständige ihr Guthabenkonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Für Familien respektive Unterhaltszahler wird der Freibetrag nicht ausreichen. Deshalb erhöht sich dieser Pfändungsschutzbetrag für die erste Person um 387,22 Euro sowie um jeweils 215,73 Euro für die zweite bis fünfte Person.

Eine weitere positive Auswirkung für Besitzer eines Guthabenskontos in Form des P-Kontos besteht darin, dass die Schufa keine Auskunft im Rahmen einer Überprüfung der Bonität weitergeben darf. Es wird also bei einer durchgeführten Schufa-Abfrage durch beispielsweise einer Bank niemals weitergegeben, dass es sich bei diesem Konto um ein P-Konto handelt.